Regelbedarfssätze für den Kindesunterhalt

Die Gerichte sprechen den Kindesunterhalt in der Regel nach Prozenten des Einkommens des Unterhaltspflichtigen zu. Einen rechts praktikablen Unterhaltsrechner finden Sie auf der Seite der Jugendwohlfahrt.

 

Der Kindesunterhalt ist aber durch die sogenannte Playboygrenze limitiert. Ein Kind soll normalerweise nicht mehr erhalten als das 2,5-fache des sogenannten Regelbedarfs. Dieser wird vom Rechtsmittelsenat des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien jährlich veröffentlicht. Die zuletzt veröffentlichten Zahlen finden Sie in der folgenden Tabelle:

Altersgruppe 1.7.2011-30.6.2012 ab 1.7.2012
0-3 Jahre 186,00 190,00
3-6 Jahre 238.00 243,00
6-10 Jahre 306,00 313,00
10-15 Jahre 351,00 358,00
15-19 Jahre 412,00 421,00
über 19 Jahre 517,00 528,00