Die Gerichte sprechen den Kindesunterhalt in der Regel nach Prozenten des Einkommens des Unterhaltspflichtigen zu. Einen rechts praktikablen Unterhaltsrechner finden Sie auf der Seite der Jugendwohlfahrt.
Der Kindesunterhalt ist aber durch die sogenannte Playboygrenze limitiert. Ein Kind soll normalerweise nicht mehr erhalten als das 2,5-fache des sogenannten Regelbedarfs. Dieser wird vom Rechtsmittelsenat des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien jährlich veröffentlicht. Die zuletzt veröffentlichten Zahlen finden Sie in der folgenden Tabelle:
Altersgruppe | 1.7.2011-30.6.2012 | ab 1.7.2012 |
0-3 Jahre | 186,00 | 190,00 |
3-6 Jahre | 238.00 | 243,00 |
6-10 Jahre | 306,00 | 313,00 |
10-15 Jahre | 351,00 | 358,00 |
15-19 Jahre | 412,00 | 421,00 |
über 19 Jahre | 517,00 | 528,00 |