Lagezuschlag

Mit Entscheidung vom 21.1.2003, 5 Ob 302/02a, hat der OGH die Frage geklärt, ob im Falle eines Mietrechtseintrittes das Anhebungsbegehren auch die einen allfälligen Lagezuschlag begründenden Umstände enthalten muss. Der OGH hat diese Frage bejaht. Die für den Lagezuschlag maßgeblichen Umstände sind im ersten Anhebungsbegehren anzuführen, weil dieser Zeitpunkt am ehesten dem Zeitpunkt des Zustandekommens des Mietvertrages vergleichbar ist. Eine spätere Bekanntgabe ist nicht mehr hinreichend.